Grenzfeststellung bzw. Amtliche Grenzauskunft:
Ist der bestehende Grenzverlauf zwischen Grundstücken unklar, nicht mehr erkennbar oder bislang noch nicht amtlich festgestellt worden ist eine Grenzfeststellung und Abmarkung erforderlich.
Eine amtliche Grenzfeststellung mit Dokumentation in Form einer Urkunde schafft Rechtssicherheit zwischen den Nachbarn.
Unter besonderen Verhältnissen ist eine Amtliche Grenzauskunft möglich.
Hierbei werden die gewünschten Grenzpunkte angezeigt. Im Gegensatz zur Grenzfeststellung werden fehlende Grenzmarken nicht ersetzt.
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