Zum Erkennen von Geländeformen werden Höhenmessungen benötigt.
Wie in der Anlage dargestellt, kann man ein Raster in bestimmten Abständen über das Plangebiet legen, oder nur speziell festgelegte Punkte höhenmäßig bestimmen. Die Höhen der Punkte werden i.d.R. über NN (NormalNull) bestimmt.
Müssen keine amtlichen Vorgaben bzgl. der Höhe des Bauvorhabens eingehalten werden, muss nicht zwingend eine Bestimmung über NN erfolgen.
Eine Höhenmessung wird oft in Kombination mit einer topographischen Aufnahme gewählt.
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