Vor Baubeginn ist eine Übertragung des geplanten Bauvorhabens in die Örtlichkeit (Gebäudeabsteckung) erforderlich.
Unser Vermessungsbüro gewährleistet dabei die Einhaltung der in der Bauanzeige/Baugenehmigung festgelegten Grenzabstände und Gebäudeabmessungen. Die Absteckung setzt einen vom Bauvorlagenberechtigten/ Bauherrn zu prüfenden Absteckplan mit den verbindlichen Maßen voraus.
Ist der Nachweis einer Grenze, zu der das geplante Bauvorhaben verbindliche Abstände einhalten soll, nicht eindeutig, ist eine vorherige Grenzfeststellung erforderlich.
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