Das Niedersächsische Vermessungs- und Katastergesetz verpflichtet jeden Eigentümer, neu errichtete oder in Ihren Außenmaßen veränderte Gebäude von einer amtlichen Vermessungsstelle vermessen zu lassen. Diese Verpflichtung dient dazu, die Liegenschaftskarte auf einen aktuellen Stand zu halten.
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